Entsprechend der Satzung des Heimatvereins „Düsseldorfer Jonges e.V.“, die festlegt, dass es keinen Verein im Verein geben kann und daher keine Tischgemeinschaft eine absolute Eigenständigkeit erlangen darf, und in dem Bewusstsein, dass jedes im Hauptverein aufgenommene Mitglied sich einer Tischgemeinschaft anschließen kann, haben sich die Mitglieder der „TG Geeßer Jonges“ folgende Tischordnung gegeben.
Vorwort
Die Tischgemeinschaft „Geeßer Jonges“ ist Teil des Heimatvereins Düsseldorfer Jonges e.V. (nachfolgend „Heimatverein“ genannt), der im Jahr 1932 in der Düsseldorfer Altstadt gegründet wurde. Im Sinne der Grundwerte des Heimatvereins setzen sich die Mitglieder unserer Tischgemeinschaft für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Düsseldorf und ihrer Region ein. Wir verstehen uns als weltoffen, zukunftsorientiert, unabhängig, geschichtsbewusst und sozial engagiert.
Als Untergliederung des Heimatvereins besitzt die Tischgemeinschaft „Geeßer Jonges“ keine Eigenständigkeit im vereinsrechtlichen Sinne. Die nachfolgende Tischordnung dient als Richtlinie für organisatorische Belange der Tischgemeinschaft und bildet den verbindlichen Orientierungsrahmen für ihre Mitglieder und Organe.
§ 1
Heimatfreunde haben die Möglichkeit sich der „TG Geeßer Jonges“ anzuschließen. Somit bilden diese eine Tischgemeinschaft im Sinne des Heimatvereins.
§ 2 Tischvorstand
Die zur „TG Geeßer Jonges“ gehörenden Heimatfreunde wählen aus ihren Reihen den Tischvorstand für jeweils drei Jahre. Wahlberechtigt sind nur am Tisch aufgenommene Tischmitglieder.
Der Tischvorstand besteht aus Tischbaas, Vize-Tischbaas und Schatzmeister. Letztere dürfen in einer Person vereinigt sein.
Der Tischvorstand beschließt Tisch-Zusammenkünfte und besondere Tischveranstaltungen.
§ 3 Aufnahme neuer Tischmitglieder
Interessenten, die die Aufnahme im Heimatverein „Düsseldorfer Jonges e.V.“ anstreben, können über anerkannte Mitglieder der Tischgemeinschaft an den Verein herangeführt werden. Ebenso sind Mitglieder des Hauptvereins, die noch keiner Tischgemeinschaft zugehörig sind, als Gäste willkommen. Die Aufnahme als „Tischfreund“ bedarf der Beschlussfassung der Tischversammlung gem. § 4
Vor der Aufnahmeabstimmung sollte sich der aufzunehmende Interessent mindestens drei Wochen vorher persönlich vorstellen. Nach der Vorstellung sollte der aufzunehmende Kandidat an mindestens fünf Abenden bei der Versammlung dabei sein, um ein gegenseitiges Kennenlernen zu ermöglichen.
§ 4 Mitgliedschaft
a) Die Tischversammlung entscheidet über die Aufnahme in einer mit angemessener Frist einberufenen Versammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Tischmitglieder.
Die Anerkennung eines Tischmitglieds als Mitglied der „TG Geeßer Jonges“ bedarf einer einfachen-Mehrheit der anwesenden Tischmitglieder.
b) Die Mitgliedschaft erlischt durch. Tod, freiwilligen Austritt aus der Tischgemeinschaft, freiwilligen Austritt aus dem Heimatverein oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich zu erklären.
c) Tischmitglieder, die trotz Abmahnung den Tischfrieden stören, können auf Antrag des Tischvorstandes – mit Zustimmung der folgenden Tischversammlung – von der Tischgemeinschaft ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet die Tischversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Tischmitglieder. Betroffene sind zu dieser Gelegenheit zu laden.
§ 5 Anerkennung der Tischordnung
Heimatfreunde, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Tischordnung bereits Mitglieder der „TG Geeßer Jonges“ sind, bekennen sich zu dieser Ordnung und erkennen sie als verbindlich an.
§ 6 Mitgliedsbeitrag
Zur Finanzierung von Verbindlichkeiten und Aktivitäten der Tischgemeinschaft wird unabhängig vom Beitrag des Heimatsvereins ein Tischbeitrag erhoben. Einer Zahlungsaufforderung durch den Schatzmeister bedarf es nicht.
Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit 60,00 Euro und ist spätestens zum 31.03. eines jeden Jahres fällig. Die Tischmitglieder werden ersucht, den Tischbeitrag bis zu diesem Termin per bargeldlosem Zahlungsverkehr zu entrichten oder ihn am Tag der Jahreshauptversammlung in bar an den Schatzmeister zu übergeben. Für Barzahlungen behalten wir uns vor, einen gegebenenfalls entstehenden zusätzlichen Kostenaufwand mit dem Jahresbeitrag einzufordern. Zahlungen in Kryptowährungen, insbesondere Bitcoin, werden nicht akzeptiert.
Bei Nichtzahlung kann nach mehrmaliger Erinnerung an seine Zahlungsverpflichtung das säumige Tischmitglied auf Beschluss der Tischversammlung aus der Tischgemeinschaft ausgeschlossen werden.
Ein ausscheidendes Tischmitglied hat keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Tischbeitrages. Wenn ein Tischmitglied zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Tischgemeinschaft den Tischbeitrag noch nicht entrichtet hat, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Tischbeitrages für bestehen.
Unabhängig vom Tischbeitrag können Spenden zu Gunsten der Tischgemeinschaft jederzeit an den Schatzmeister gezahlt werden.
§ 7 Schlichtung
Sollte es innerhalb der Tischgemeinschaft zu Situationen kommen, die eine Schlichtung erforderlich machen, ist der Ehrentischbaas als Schlichter vorgesehen.
§ 8 Einverständnis zur Namensnennung und Bildveröffentlichung
Mit der Mitgliedschaft in der „TG Geeßer Jonges“ erklären sich die Tischmitglieder damit einverstanden, dass ihr Name sowie im Rahmen von Vereins- und Tischveranstaltungen angefertigte Fotos zu Zwecken der internen Dokumentation sowie zur Veröffentlichung in vereinsbezogenen Medien (z. B. Homepage, Vereinszeitschrift, Social‑Media‑Auftritte) genutzt werden dürfen. Sollte ein Mitglied der Veröffentlichung im Einzelfall widersprechen wollen, ist dies dem Tischvorstand rechtzeitig mitzuteilen.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Tischordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem entspricht, was die Tischmitglieder nach Sinn und Zweck dieser Tischordnung vereinbart hätten, wenn sie den betreffenden Umstand bedacht hätten.
Düsseldorf, den 30. April 2026
